Werden Sie Energielandwerker

Ihre Vorteile auf einen Blick

1. Werden Sie Teil unserer unabhängigen Gemeinschaft für die Zukunft der Erneuerbaren Energien. Erschließen Sie gemeinsam mit uns neue Märkte. 

2. Gestalten Sie Ziele und Tätigkeiten der Genossenschaft aktiv mit. 

3. Profitieren Sie von relevanten und zeitnahen Informationen rund um die Energiewirtschaft.

4. Verpassen Sie nichts und halten Sie mit unserer Unterstützung die gesetzlich geforderten Pflichten ein: 

  • Prüfung von Abrechnungen des Netzbetreibers oder Direktvermarkters  
  • Überwachung der Meldefristen im Rahmen des EEG, StromStG und der REMIT-Verordnung  
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Bezugsstrom  
  • Beratung bei individuellen Fragestellungen zur Nutzung Ihrer Energie 

Wer kann Mitglied werden?

Die Energielandwerker eG ist eine Genossenschaft von und für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung: Sie betreiben eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Dabei spielt es keine Rolle, ob   

  • Sie eine natürliche Person oder ein Unternehmen sind  
  • Sie aus dem Kreis Steinfurt, dem Münsterland oder einer anderen Region kommen  
  • Ihre Anlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergütet wird, oder
  • Sie den Strom aus Ihrer Anlage direkt vermarkten oder ins Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen 

Wie können Sie Mitglied werden?

1. Schicken Sie das ausgefüllte Beitrittsformular (ggfs. mit ergänzenden Unterlagen) an Die Energielandwerker eG. 

2. Der Vorstand wird anschließend über Ihren Beitrittsantrag abstimmen. Sie werden aufgefordert, Ihre Einlage zu bezahlen, sofern Ihr Antrag angenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie bereits Teil unserer Gemeinschaft, ein echter Energielandwerker. 

3. Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Mitgliedschaft. 

Wie hoch ist die Einlage in die Genossenschaft?

Die Energielandwerker eG ist eine „Unternehmergenossenschaft“ (§ 43 Abs. 3 Nr. 2+3 GenG). Das bedeutet, dass Sie nicht automatisch eine Stimme erhalten. 

Ihr Stimmrecht sowie Ihre Einlage orientieren sich an der eingespeisten elektrischen Energie pro Jahr.  

Da die eingespeiste Energie, insbesondere bei Wind- und PV-Anlagen, jährlich variiert, wird die Höhe Ihrer Einlage auf die folgende Weise berechnet:  

Installierte Leistung in kW * 0,2 Anteile pro kW  

Beispiel: Sie betreiben eine Windenergieanlage mit 2.998 kW und zeichnen 600 Anteile zu je 1€. (2.998 kW * 0,2 Anteile pro kW = 599,6 Anteile)  

Installierte Leistung in kW * 0,1 Anteile pro kW  

Beispiel: Sie betreiben eine Freiflächenanlage mit 2 MW installierter Leistung und zeichnen 200 Anteile zu je
1 € (2.000 kW * 0,1 Anteile pro kW = 200 Anteile)  

Auf Grund der individuellen Überbauung der installierten Leistung von Biogasanlagen - kann nicht automatisch von der installierten Leistung auf die erzeugte Energie geschlossen werden.  

Aus diesem Grund orientieren sich die Anteile an der erzeugten Energie Ihrer Biogasanlage an den letzten drei Jahren.  

Die Anteile entsprechen einem Zehntel des Mittelwerts der jährlich eingespeisten elektrischen Energie der letzten drei Jahre in Megawattstunden. 

Beispiel: Sie betreiben eine Biogasgasanlage, die in den letzten drei Jahren im Mittel 5.212,2 MWh/a erzeugt hat und zeichnen 521 Anteile zu je 1 €. 

 

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Beitrittsformular

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